Kostenlose und direkte Hilfe0800 501 0 502 oder mailen Sie uns.

0800 501 0 502 oder mailen Sie uns.

Tauben vergiften?

Tauben töten? Tauben vergiften – eine Lösung für das Taubenproblem?

Zwar sang schon Georg Kreisler vom »Tauben vergiften im Park«, doch in der Realität stellt das Töten von Stadttauben keine gangbare Lösung dar. Denn: Zwar ist der Einsatz von Gift oder Abschussmethoden unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig – grundsätzlich ist die Tötung von Stadttauben aber strafbar. Hinzu kommt, dass das Töten von Tauben nur kurzzeitig eine Entspannung der Situation bewirkt. Da sich Tauben rasch vermehren, wachsen die Populationen sehr schnell wieder auf ihre vorherige Größe an – das eigentliche Taubenproblem wird durch Tötungen somit nicht gelöst, eine Verhältnismäßigkeit der Mittel ist nicht gegeben.

Tauben vergiften: Eine klar verbotene Praxis

In der Vergangenheit ist es mitunter durchaus zu einer Vergiftung von Tauben gekommen, beispielsweise mit Blausäure, oder zu einer gezielten Narkotisierung, bei der das Narkosemittel in Futterködern untergemischt wurde. Doch beide Praktiken bringen schwerwiegende Nachteile mit sich.

So mag eine Narkotisierung von Stadttauben zunächst als vergleichsweise milde Maßnahme erscheinen – in der Praxis ist das jedoch nicht der Fall: Da die Betäubungswirkung frühestens eine halbe Stunde nach Aufnahme des Köders eintritt, verlassen die betroffenen Tauben in dieser Zeit in der Regel ihren Futterplatz und ziehen sich an erhöhte, schwerer zugängliche Orte zurück. Stürzen sie narkotisiert von Dächern oder Schornsteinen, bleiben sie häufig verletzt liegen und sterben in der Folge qualvoll. Hinzu kommt auch bei der Vergiftungspraxis, dass verwesende Taubenkadaver ein gesundheitliches Risiko für Mensch und Tier in der Umgebung darstellen. Berücksichtigt werden müssen dabei nicht nur die von Vergiftung und Narkotisierung betroffenen Tauben, sondern auch flugunfähige Jungvögel, die nach dem Tod der Elterntiere ebenfalls qualvoll verenden.

Das Tierschutzgesetz untersagt es, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schaden zuzufügen (§§ 1 und 4 TSchG). Da sowohl Vergiften als auch Narkotisierung von Stadttauben diesem Grundsatz häufig zuwiderlaufen, sind diese Praktiken von den zuständigen Behörden mittlerweile untersagt.

Taubenabschuss: Der rechtliche Rahmen

Zwar unterliegen Stadttauben nicht dem Jagdrecht und dürfen bekämpft werden, wenn sie dem Menschen oder seinen Gütern Schaden verursachen. Dennoch ist ein Taubenabschuss nicht ohne Weiteres möglich: So ist zunächst in jedem Fall eine Genehmigung der zuständigen Tierschutzbehörde notwendig. Zusätzlich ist das Waffengesetz zu beachten: Soll der Abschuss außerhalb von Gebäuden durchgeführt werden, muss auch eine schriftliche Erlaubnis der Ordnungsbehörde vorliegen.

Darüber hinaus stellt sich aber auch hier wieder die Frage von Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit: Eine Abschussaktion bedeutet sowohl im Vorfeld als auch während der Durchführung reichlich Aufwand und Kosten, das Resultat ist jedoch keine signifikante Verringerung der Vogelanzahl im Schwarm. Durch Brut und Neuzugänge aus anderen Schwärmen erholen sich die Populationen ohnehin schnell wieder.

Wir übernehmen Verantwortung für Mensch, Tier und Umwelt

Bei unseren Maßnahmen zur professionellen Taubenabwehr achten wir darauf, dass Tier- und Artenschutzgesetze berücksichtigt werden. Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit werden bei uns ebenfalls groß geschrieben.

Eine Tötung von Tauben kommt für uns nur in seltenen Ausnahmefällen als Lösung in Frage – dann nämlich, wenn die Gesundheit des Menschen so akut gefährdet ist, dass alternative Abwehrmethoden nicht mehr zu seinem Schutz ausreichen. Doch selbst, wenn wir uns für eine Tötung entscheiden, stehen bestimmte Systeme gemäß Tierschutzgesetz auf unserer schwarzen Liste und kommen unter keinen Umständen zum Einsatz:

  • Chemische Substanzen mit ätzender oder stark reizender Wirkungsogenannte
  • Kontaktrepellents zur Taubenvergrämung (Gele und Pasten)
  • Scharfe und spitze Strukturen, die Tauben bei der Abwehr verletzen

Unsere in der Praxis bewährten Systeme zur professionellen Taubenabwehr zeigen: Der nachhaltige Schutz von Gebäudestrukturen, Mensch und Tier vor Stadttauben ist möglich, ohne auf Gift und andere Tötungsmaßnahmen zurückzugreifen. Tierschutzgerechte Abwehrmaßnahmen wie Spikes, Netze, Impulsstrom und Spanndraht sind zudem wirtschaftlicher und nachhaltiger wirksam. Die Tötung von Stadttauben hingegen reduziert Populationen nur vorübergehend, schafft neue gesundheitliche Gefahrenherde und packt das eigentliche Problem nicht bei der Wurzel. Entscheiden Sie sich daher für unsere durchdachten und intelligenten Taubenabwehrsysteme. Für weitere Fragen rund um unsere flexiblen Lösungen stehen unsere Experten Ihnen gern zur Verfügung

Weitere Artikel

Wie können wir Ihnen helfen?